Platzordnung

für alle Nutzer*innen von Sportanlagen am Raschplatz Open Air der Landeshauptstadt Hannover
Sehr geehrte Nutzer*innen der Sportanlagenbeim Raschplatz Open Air,
für einen reibungslosen Sport-Ablauf auf den Plätzen und im Sinne eines schonenden Umgangs mit den genutzten Räumlichkeiten und Ausstattungen gelten folgende Regeln:

1. Sportfelder (Spielfeld und Randbereiche) dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden. Das Befahren mit Inline-Skates o.ä. ist grundsätzlich nicht gestattet.

2. Sportgeräte und Netze sind nur gegen Pfand auszuleihen. Als Pfand sind nur Lichtbildausweise (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) gültig.

3. Sportgeräte sind nach jeder Nutzung wieder zurückzubringen.

4. Das Verschieben oder Verstellen ist nur nach voriger Rücksprache mit der Personal vor Ort erlaubt. Nach der Nutzung muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.

5. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf den Sportplätzen untersagt.

6. Es herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot auf dem gesamten Gelände (Ausnahme Beachbar-Bereich).

7. Es gilt ein generelles Haft- und Klebemittelverbot (Handball).

8. Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, sind nicht zugelassen.

9. Es dürfen nur die konkret angemieteten Räumlichkeiten/Plätze betreten werden.

10. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Grobreinigung vorzunehmen. Müll ist aufzusammeln.

11. Die verantwortlichen Personen (laut Buchung eingetragen) haben vor Ort für die Einhaltung der Benutzungsbedingungen und den pfleglichen Umgang mit Räumlichkeiten und Ausstattungen zu sorgen, auch für Mitspieler*innen.

12. Eventuell auftretende Schäden sind dem betreuenden Personal vor Ort umgehend zu melden.

13. Weisungen des städtischen Personals (auch Security und Betreuungskräfte) ist Folge zu leisten.

Vielen Dank

Die Landeshauptstadt Hannover




Miet- und Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

Die Landeshauptstadt Hannover (Vermieterin) überlässt Mietern die zur sportlichen Nutzung bestimmten Plätze der in städtischer Trägerschaft stehenden Raschplatz Open Air Geländes zur regelmäßigen oder einmaligen Ausübung von Vereins- und Betriebssport sowie zu privaten und gewerblichen sportlichen Zwecken.

1.1. Die überlassenen Plätze werden dem Mieter / der Mieterin für den jeweiligen Vertragszweck ordnungsgemäß bereitgestellt.

1.2. Eine Vermietung findet zu den ausgeschriebenen Zeiten statt. Von Montag bis Sonntag ab 10 Uhr bis 22 Uhr, vom 11.05. bis einschließlich 16.07.2023.

1.3. Städtische Veranstaltungen haben generell Vorrang vor der privaten/ vereinsinternen Nutzung.

1.4. Die aufsichtführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vermieterin haben jederzeit das Recht, die überlassenen Plätze zu betreten. Der Mieter / die Mieterin ist verpflichtet, den Weisungen der Beauftragten der Vermieterin Folge zu leisten. Der Mieter / die Mieterin hat die überlassenen Räume und Materialien ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und nach Abschluss der Anmietung aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.

1.5. Der Mieter / die Mieterin ist verpflichtet, darauf zu achten, dass auf den überlassenen Plätzen weder geraucht noch Alkohol konsumiert wird. Im Rahmen von Veranstaltungen dürfen mit Genehmigung der Landeshauptstadt Hannover in Vorräumen unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen Speisen und Getränke verzehrt werden.

1.6. Sollte der Mieter / die Mieterin die überlassenen Plätze über das übliche Maß hinaus verschmutzen, ist eine besondere Reinigung erforderlich, die dem Mieter/ der Mieterin gesondert in Rechnung gestellt wird. Über die Notwendigkeit der Reinigung entscheidet das örtliche Personal in Absprache mit der kommunalen Gebäudereinigung.

1.7. Das Einbringen von dauerhafter Werbung ist verboten. Temporäre Werbung bedarf der Genehmigung durch die Vermieterin.

2. Vertragsschluss

2.1. Eine Vermietung ist nur nach fristgerechter Buchung über das Online Portal gültig. https://www.raschplatz-openair.de/ Nach der Buchung erhält der Mieter / die Mieterin eine Bestätigung.


3. Haftung

3.1. Schadensersatzansprüche des Mieters / der Mieterin oder anderer Personen, zu deren Gunsten der Mietvertrag Schutzwirkung entfaltet (Dritte), wegen Schäden, die diese nach Betreten des Schulgrundstücks im Zusammenhang mit der Benutzung von Plätzen erleiden, sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt vor allem im Falle eines Diebstahls, sowie des Verlustes von Garderobe oder mitgebrachter Wertsachen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung der Vermieterin wegen anfänglicher Sachmängel des Mietgegenstands wird ausgeschlossen.

3.2. Der Ausschluss gemäß Ziffer 5.1 gilt dann nicht, wenn die Vermieterin schuldhaft die Rechte des Nutzers / der Nutzerin oder Dritter verletzt, die diesen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer / die Nutzerin oder Dritte regelmäßig vertraut (Kardinalspflichten). Ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3.3. Der Ausschluss gemäß Ziffer 5.1 greift zudem nicht, wenn die Vermieterin eine bestimmte Eigenschaft des Mietobjekts zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

3.4. Für alle durch den Mieter / die Mieterin, durch seine / ihre, im Auftrag handelnden Personen oder durch die Besucher / Besucherinnen der von ihm / ihr durchgeführten Veranstaltungen schuldhaft verursachten Schäden, die ihm / ihr selbst, seinen / ihren Beauftragten oder Dritten aus Anlass der Benutzung der gemieteten Plätze entstehen, haftet der Nutzer / die Nutzerin in vollem Umfang. Er / sie stellt die Vermieterin von allen hieraus resultierenden Ansprüchen frei. Dies gilt nicht, wenn die Schäden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

4. Rücktritt und Kündigung

4.1. Sowohl die Vermieterin als auch der Mieter / die Mieterin können den Mietvertrag mit einer Frist von 1 Stunde kündigen.

4.3. Die Vermieterin ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten oder ihn aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn:

4.3.1 durch die Nutzung eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit oder eine Schädigung des Ansehens der Vermieterin zu befürchten ist,

4.3.2. der Mieter / die Mieterin trotz Abmahnung wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt. Der Mieter / die Mieterin muss sich insoweit das Verhalten der in seinem Auftrag handelnden Personen und von Dritten zurechnen lassen.


4.3.6. die Anlagen für städtische Veranstaltungen benötigt werden.



5. Nutzungsentgelte

5.1 Die Nutzung der Plätze ist generell kostenfrei.

6. Sicherheitsvorschriften

6.1. Der Mieter / die Mieterin hat darauf zu achten, dass die Kapazitätsgrenzen der vermieteten Plätze eingehalten werden. Das Verteilen von Handzetteln sowie das Aufstellen von Informationsständen bedürfen der Zustimmung der Vermieterin. Sie ist im Falle der Nichtbeachtung dieses Verbotes zur Ersatzvornahme berechtigt und kann vom Mieter / von der Mieterin Ersatz der damit verbundenen Aufwendungen verlangen. Der Antrag auf Genehmigung bedarf keiner bestimmten Form. Die Genehmigung erfolgt kostenfrei.

6.2. Der Mieter / die Mieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass Gänge und insbesondere Rettungswege frei und ungehindert passiert werden können. Ebenso müssen Feuerwehrzufahrten, sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für Rettungskräfte jederzeit freigehalten werden.

6.3. Offenes Licht und Feuer, Kunstrauch und Nebelmaschinen oder sonstige Feuereffekte, sowie Laser und pyrotechnische Artikel dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Vermieterin ist berechtigt, abweichend von diesen Miet- und Benutzungsbedingungen einzelvertragliche Regelungen zu treffen. Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Miet- und Benutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine Regelung, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

7.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover.



Diese Miet- und Benutzungsbedingungen gelten mit Wirkung vom 11.05.2023.

Wo?
Raschplatz (am Hbf) 
30161 Hannover
Wann?
Vom 24. Juli bis 15. November 2023
Täglich von 10 Uhr bis 22 Uhr
Bereit für das ultimative Sommererlebnis? Der Raschplatz wird der Ort, wo Sportbegeisterte ihre Leidenschaft unter freiem Himmel ausleben und von der Energie der urbanen Umgebung inspiriert werden.
Täglich von 10 Uhr bis 22 Uhr